Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Buchungen und Dienstleistungen (insbesondere Gleitschirm-Tandemflüge und Gutscheinbestellungen), die über die Webseite von www.flyferrari.ch, Schweiz (nachfolgend „Veranstalter“) abgeschlossen werden.
2. Vertragspartner ist die Person, die eine Buchung oder Bestellung tätigt (nachfolgend „Kunde“) bzw. die Person, die den Flug tatsächlich antritt (nachfolgend „Passagier“).
3. Mit der Nutzung dieser Webseite und dem Absenden einer Buchung oder Bestellung erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsvarianten
1. Die Angebote auf der Webseite stellen eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden dar.
2. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Veranstalter die Buchung oder Bestellung des Kunden per E-Mail bestätigt (Buchungs- bzw. Bestellbestätigung).
3. Auf der Webseite können folgende Leistungen erworben werden:
1. Direkte Flugbuchungen: Buchung eines fixen Flugtermins für ein bestimmtes Flugerlebnis.
2. Wertgutscheine: Gutscheine über einen Geldbetrag (in CHF), anrechenbar auf alle Angebote.
3. Leistungsgutscheine: Gutscheine für ein spezifisch definiertes Flugerlebnis ohne festes Datum.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen und Nebenkosten
1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung oder Bestellung auf der Webseite angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Rabatte, Aktionscodes oder Sonderangebote sind nicht miteinander kumulierbar und können nicht auf bereits reduzierte Leistungen oder Gutscheine angewendet werden.
2. Zahlungen sind je nach gewählter Zahlungsart sofort bei Buchung/Bestellung fällig. Gutscheine werden erst nach vollständiger Bezahlung aktiviert bzw. versendet.
3. Transportkosten (Bergbahnen/Shuttle):
Sofern in der Produktbeschreibung nicht ausdrücklich anders vermerkt, sind die Kosten für die Fahrt zum Startplatz (z. B. Bergbahntickets, Lifte) nicht im Flugpreis enthalten und müssen vom Passagier vor Ort selbst getragen werden.
§ 4 Gültigkeit und Bestimmungen für Gutscheine
1. Gültigkeitsdauer:
Sofern auf dem Gutschein oder im jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich eine kürzere Gültigkeitsdauer angegeben ist (z. B. bei befristeten Rabattaktionen, Saisonangeboten oder Spezial-Events), sind Gutscheine gemäss Schweizer Obligationenrecht (OR) 10 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig.
2. Preisanpassung:
Bei Leistungsgutscheinen (Gutscheine für einen spezifischen Flug) garantiert der Veranstalter den Preis für 2 Jahre ab Ausstellungsdatum. Bei einer Einlösung nach Ablauf von 2 Jahren behält sich der Veranstalter das Recht vor, eine allfällige Differenz zum aktuellen Flugpreis nachzufordern.
3. Übertragbarkeit: Gutscheine sind frei auf Drittpersonen übertragbar, sofern diese die Voraussetzungen gemäss § 5 erfüllen. Eine Barauszahlung oder Rückerstattung ist ausgeschlossen.
§ 5 Teilnahmevoraussetzungen und Pflichten des Passagiers
1. Der Passagier ist verpflichtet, vor dem Flug wahrheitsgemässe Angaben zu seiner Flugtauglichkeit zu machen.
2. Die Beförderung setzt folgende körperliche Mindestvoraussetzungen voraus:
1. Körpergewicht: Mindestens 30 kg bis maximal 130 kg inklusive Bekleidung.
2. Gesundheit: Normale psychische und physische Fitness. Schwangere sowie Personen mit schweren Herz-, Kreislauf- oder Wirbelsäulenerkrankungen müssen vorab die Zustimmung des Veranstalters einholen und ggf. ein ärztliches Attest vorlegen.
3. Alkohol/Drogen: Passagiere unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder stark bewusstseinsverändernden Medikamenten werden nicht befördert. In diesem Fall verfällt der Anspruch auf den Flug ersatzlos; der Flugpreis wird zu 100 % verrechnet.
3. Minderjährige: Jugendliche unter 18 Jahren benötigen das schriftliche Einverständnis eines Erziehungsberechtigten.
4. Der Passagier ist verpflichtet, den Anweisungen des Piloten (insbesondere beim Start-, Flug- und Landevorgang) strikt Folge zu leisten. Die Verwendung von festem, knöchelhohem Schuhwerk und dem Wetter angepasster Kleidung wird vorausgesetzt.
§ 6 Wetterabhängigkeit und Flugdurchführung
1. Die Durchführung von Gleitschirmflügen ist vollständig von den meteorologischen Bedingungen abhängig.
2. Die endgültige Entscheidung über die Durchführung, eine Verschiebung des Startplatzes oder den Abbruch eines Fluges aus Sicherheitsgründen obliegt am Flugtag allein dem verantwortlichen Piloten.
3. Kann ein Flug wegen Schlechtwetter (z. B. starker Wind, Regen, Nebel, Gewittergefahr) nicht stattfinden, wird ein kostenloser Ersatztermin vereinbart. Gutscheine behalten ihre Gültigkeit.
4. Aus einer wetterbedingten Absage oder Terminverschiebung durch den Veranstalter entstehen dem Kunden keine Ansprüche auf Schadenersatz, Rückerstattung des Flugpreises oder Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten.
§ 7 Annullierung und Stornierungsfristen durch den Kunden
Hat der Kunde einen festen Flugtermin vereinbart (sei es per Direktbuchung oder zur Einlösung eines Gutscheins), gelten im Falle einer Absage oder Verschiebung durch den Kunden folgende Stornobedingungen:
- Bis 3 Tage (mehr als 72 Stunden) vor dem Termin: Kostenfreie Verschiebung oder Absage möglich.
- Zwischen 3 und 2 Tagen (72 bis 48 Stunden) vor dem Termin: Bei einer Absage oder Verschiebung in diesem Zeitraum werden 50 % des regulären Flugpreises verrechnet bzw. vom Gutscheinwert abgezogen.
- Weniger als 48 Stunden vor dem Termin / Nichterscheinen: Bei einer kurzfristigen Absage oder bei Nichterscheinen am vereinbarten Treffpunkt verfällt der gebuchte Flug bzw. der eingesetzte Gutschein zu 100 %.
- Ausnahme: Wird das Nichterscheinen oder die kurzfristige Absage unverzüglich durch ein ärztliches Zeugnis (Krankheit/Unfall des Passagiers) belegt, verzichtet der Veranstalter auf die Stornogebühr und es wird ein kostenloser Ersatztermin vereinbart.
§ 8 Foto- und Videoservice
1. Bucht der Kunde einen Foto- und Videoservice, erstellt der Pilot während des Fluges digitales Bildmaterial.
2. Der Veranstalter bemüht sich um eine einwandfreie Qualität des Bildmaterials. Aufgrund der Besonderheiten des Flugsports (Lichteinfall, Wetter, technische Einflüsse in der Luft) kann eine bestimmte Qualität oder das Gelingen jedes einzelnen Bildes jedoch nicht garantiert werden.
3. Bei einem Totalausfall der Kameraausrüstung während des Fluges wird lediglich der für den Foto-/Videoservice bezahlte Aufpreis zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche (z. B. auf Wiederholung des Fluges) bestehen nicht.
4. Sofern der Passagier der Nutzung nicht vor dem Flug ausdrücklich widerspricht, behält sich der Veranstalter das Recht vor, das Bildmaterial für eigene Marketingzwecke (z. B. Webseite, Social Media) anonymisiert zu verwenden.
§ 9 Haftung und Versicherung
1. Passagier-Haftpflicht: Der Veranstalter verfügt über die gesetzlich vorgeschriebene Passagier-Haftpflichtversicherung. Die Haftung des Piloten bzw. Veranstalters gegenüber dem Passagier für Personenschäden ist auf die Deckungssumme dieser Versicherung begrenzt.
2. Unfallversicherung: Die Unfallversicherung ist Sache des Passagiers. In der Schweiz sind Unfälle bei Tandemflügen im Rahmen des normalen Freizeitsports (kein Wagnis) über die obligatorische Unfallversicherung (UVG) des Arbeitnehmers oder die Krankenkasse abgedeckt. Ausländische Passagiere müssen selbst für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen.
3. Persönliche Gegenstände: Für die Beschädigung oder den Verlust von persönlichen Gegenständen (wie Brillen, Smartphones, Kameras), die der Passagier während des Fluges mitführt, wird jede Haftung ausgeschlossen.
§ 10 Datenschutz
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden erfolgt streng nach den Vorschriften des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG). Daten werden ausschliesslich zur Vertragsabwicklung genutzt und nicht an unbefugte Dritte weitergegeben.
§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Auf alle Verträge und Streitigkeiten findet ausschliesslich Schweizer Recht Anwendung.Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Visp.
Email an info@flyferrari.ch